Turn- und Sportverein Schönau 1890 e.V.

Über 1.000 Mitglieder: Basketball, Leichtathletik für Kinder, Jugendliche und Aktive, Volleyball, Lauftreff, Seniorengymnastik, Koronar (Herzsportgruppe), Ausgleichsgymnastik, Walking, Nordic Walking, Ski, Skigymnastik, Tennis, Turnen, Kinderturnen, Freizeitsport Männer, Wandern, Frauengymnastik sowie Tanzsport und vier Angebote im Rahmen der Kooperation Schule-Verein

 

1. Vorsitzender Matthias Köpfer Tel./Fax 06228-912693

Hauptseite aktualisiert am 22. Februar 2012/ die Verlinkung auf andere Seiten hat noch einiges mehr zu bieten.

E-Mail: vorstand@tsvschoenau.de


Haftungsausschluss:
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© TSV Schönau 1890 e.V. (gesamte Website, Anlagen und Downloads). Das Layout der Homepage www.tsvschoenau.de, alle verwendeten Grafiken, Bilder und inhaltliche Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Diese dürfen nur für den privaten Gebrauch verwendet werden. Änderungen, Vervielfältigungen, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe sind nur nach rechtzeitiger Genehmigung des 1. Vorsitzenden erlaubt. Die Abteilungen leisten ihre Beiträge im Namen des eingetragenen Vereins unter Berücksichtigung der Vereinsziele. Über Links als Hinweis auf die Vereins-Homepage freuen wir uns.


Der Verwaltungsrat des TSV Schönau 1890 e.V. grüßt Sie herzlich und lädt zum Besuch der von den Abteilungen angebotenen Übungsstunden in der Stadthalle, der Schulsporthalle und auf dem SFZ-Sportgelände Oberes Tal ein, weitere Angebote der Abteilungen finden Sie unter den Rubriken der Abteilungen (s.o.).

Wecken Sie positive Emotionen durch Bewegung mit Sport!

 

 

TERMINVORMERKUNGEN:

 

TSV Jahreshauptversammlung am 20. April 2012 im TSV Vereinsheim Oberes Tal

Verwaltungsratsitzung: 25.05.2012 um 20:15 Uhr im TSV Vereinsheim (Büro im OG)

 

SPORTANGEBOTE:

Kurzübersicht Sportangebote aller Abteilungen (Änderungen vorbehalten, der Abteilungsleiter gibt gerne Auskunft)

 

TSV Vereinsheim, fertiggestellt 2001 TSV Vereinsheim 2000

Wegbeschreibung zum TSV Vereinsheim auf dem Sportgelände "Oberes Tal" (nutzen Sie Googlemap. Eingabe: "Weinheimerstr. 45 69250 Schönau" und klicken Sie auf "Hybrid" die Sportanlage und Tennisanlage sind dann deutlich erkennbar)

 

Am 16. August 2011 wurde die neue Satzung bzw. die nachträgliche Änderung der neuen Satzung vom Registergericht beim Amtsgericht Heidelberg bestätigt (Satzung bitte zum Ende nach unten scrollen)

Abteilung Leichtathletik: Samstag, den 23. Juli 2011 Rhein-Neckar-Kreismeisterschaften der Schüler auf dem Sportgelände SFZ im Oberen Tal, Weinheimerstr. 45

Den Bericht hierzu finden Sie unter der Rubrik SKI

 

2.7.11 DLV Junioren Gala Hammerwerfen SFZ Stadion

Weltjahresbestweite 77,73 m für den 20-Jährigen Quentin Bigot

 

Am Samstag, den 28. Mai 2011, fand die Erste-Hilfe-Fortbildung (DRK Hr. Helmut Dörr) für ca. 20 Teilnehmer im TSV Vereinsheim statt.

Den Bericht zur TSV Jahreshauptversammlung am 15.04.2011 finden Sie unter dem Link "Jahreshauptversammlung" auf der linken Seite

 

Rückblick:

Anlässlich 120 Jahre TSV Schönau 1890 e.V. fand vom 24. bis 25.07.2010 eine TSV Vereinsausstellung im Rahmen des "Schönauer Sommers" in der Hühnerfautei Schönau statt. Öffnungszeiten: Samstag von 16:00 bis 19:00 Uhr und Sonntag von 11:00 bis 19:00 Uhr. Die Abteilung Leichtathletik feierte gerade erst ihr 50-jähriges, die Abteilung Tennis das 30-jährige und die Abteilung SKI das 20-jährige Jubiläum. 2011 wird die Abteilung Basketball 50 Jahre alt.

 

 

Am Dienstag, den 23. Februar 2010 wurde das vorhandene Erste-Hilfe-Wissen mit einer Defibrillatorschulung von Hr. Dr. Soenke Müller im TSV-Vereinsheim aufgefrischt. Wir danken auch den Teilnehmern.

 

Am Samstag, den 21. November 2009 feierte die TSV Abteilung Leichtathletik 50-jähriges Jubiläum. Wir gratulieren zur gelungenen Veranstaltung in der Stadthalle Schönau mit einer ansprechenden Ausstellung über die Abteilungsgeschichte.

 

YOGA

Der TSV Schönau bietet mit der Übungsleiterin Frau Birgit Wipfler-Scharfe für die Schulkinder (TSV-Mitglieder) erstmals Kinderyoga an.

Freitags, von 16:25 Uhr bis 17:05 Uhr (in Kombination mit der Leichtathletik-Übungsstunde)

Yoga fördert die Wahrnehmung, Konzentrationsfähigkeit, Motorik und den Gleichgewichtsinn. Die Kinder lernen bewusst zu atmen, zu entspannen. Yoga fördert das Vertrauen in den eigenen Körper und Geist. Hatha-Yoga für Kinder in Kombination mit Entspannungsübungen wird (nach einem Programm von Dr. N. Goldstein und W. Hinnenberg) in spielerischer Form stattfinden.

Mitzubringen sind Lust, Pünktlichkeit, bequeme Kleidung, Socken, ein Getränk, eine kleine Decke, ein kleines Kissen (Hinweis: Die letzte Mahlzeit sollte etwas zurückliegen, bei Krankheit und Infekten muss das Kind mit Yoga aussetzen).

Gesundheitliche Besonderheiten sind ggf. direkt mit der Übungsleiterin abzusprechen.

Kontakt:
Über TSV Abteilung Leichtathletik oder
direkt Übungsleiterin Frau Wipfler-Scharfe (Tel. 06220-1257 AB)

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Am 7. August 2009 traf sich der Verwaltungsrat intern zum Tennisspielen und Grillen beim Tennisvereinsheim. Herzlichen Dank an die Tennisabteilung.

Die TSV-Abteilungen bieten jährlich Beiträge zum Ferienprogramm der Stadt Schönau





Der TSV beteiligte sich am Lindenbach-Teichfest am 28.06.09 mit einem Wasserträgerspiel.

 

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NACHRUF

 

Wir trauern um unser Verstorbenen

Lise-Lotte Pasca

(sie war aufgrund ihrer besonderen Verdienste für den Verein 2006 zum Ehrenmiglied ernannt worden)

und

KARL ELLGER

(Karl Ellger war zunächst 2. Abteilungsleiter Tennis und von 1991 bis 2000 1. Vorsitzender des Gesamtvereins.

Unter seiner Regie und mit seinem persönlichen Einsatz wurde der Bau des TSV-Sportheims vollendet.

Für seine besonderen Verdienste für den Verein wurde er 2000 zum EHRENVORSITZENDEN mit Sitz und Stimme im Verwaltungsrat ernannt.)

 

Karl Ellger und Lise-Lotte Pasca wurden für ihre Verdienste im TSV sehr geschätzt.
Wir werden ihnen ein ehrendes Andenken bewahren.

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TSV Basketball Damen Mannschaft I, Meister der Landesliga 2007/2008, wird im Rahmen der Sportlerehrung der Stadt Schönau am 7. Februar 2009 zur Mannschaft des Jahres gekürt. Die Vorstandschaft gratuliert zu diesem Erfolg.

Trainer Darko Krcmar nimmt stellvertretend für die Mannschaft den Preis entgegen.

 

Die Herren TSV Schönau gewinnen das überregionales Basketball-Turnier der 8 Herrenmannschaften am 13. und 14. September 2008 in der Sporthalle Oberes Tal. Der 1. Platz der 6 Damen-Mannschaften geht an die Basketballerinnen von Ansbach. Wir gratulieren und danken Bürgermeister Marcus Zeitler für die gemeinsame Siegerehrung mit dem 1. Vorsitzenden. Der Dank gilt allen Helferinnen und Helfern.

Die TSV-Doppelgarage 6m*6m mit Satteldach zur Nutzung als Sportgerätelager ist jetzt schon 2,25 m hoch gemauert. Jetzt wird der Ringanker gefertigt und anschließend kommt der Dachstuhl für das Satteldach. Danach werden die Firste gemauert. Für das Anbringen der Ziegel danach werden Helfer gebraucht. Mit dem Verputz und Legen der Knochensteine für die Anbindung der Einfahrt wird das Projekt abgeschlossen. Und wieder wird ein Gebäude in Eigenleistung entstanden sein. Der Vorsitzende bedankt sich für die vielen schon bisher geleisteten Helferstunden.

 

Am 27.07.2008 sind diese Sportler bei den Vereinsmeisterschaften Leichtathletik für Erwachsene angetreten,mehr dazu, demnächst unter Leichtathletik



Am 21. Juni fand die DLV-GALA in Zusammenarbeit mit der MTG Mannheim auf dem Sportgelände beim TSV Vereinsheim statt, mit Hammerwurf auf höchstem Niveau mit den besten Junioren U20 und U23 sowie Deutscher Junioren Cup und Olympia Qualifikationswettkampf der Aktiven. Kathrin Klaas erwarb sich mit ihrem Olympianormwurf die Fahrkarte nach Peking.

Zeltlager beim TSV Schönau vom 28. Juni 2008

Der Turn- und Sportverein Schönau 1890 e.V. gab auch dieses Jahr den Vereinsjugendlichen wieder Gelegenheit einmal auswärts zu übernachten. Auch wenn das Wetter ausgesprochen gut war, bot sich die regendurchtränkte Wiese nicht zum Zelten an. Für solche Notfälle ist der TSV aber immer gerüstet. Auch für Unterhaltung und sportliche Spiele war wieder gesorgt. Dieses Jahr überraschte der 1. Vorsitzende erstmals anstelle eines Vortrages mit einem "Mensch-ärgere-Dich-nicht"-Spiel mit lebenden Spielfiguren. Die Teilnehmer wurden wie schon gewohnt wieder zur Mitarbeit aufgefordert. So mussten sie unter entsprechender Anleitung die Spielorganisation übernehmen und neben der Einteilung aller Anwesenden als Spieler auch das Spielfeld mit Kreide auf den Knochensteinen vor dem Vereinsheim aufmalen. Für die nächsten zwei Stunden war gesorgt. Viele komische Spielsituationen brachten die Parteien der blauen, roten, weißen und bunten Spieler ständig zum Lachen. Besonders aufregend waren natürlich die Herauswürfe der Übungsleiter.

Der TSV Verwaltungsrat dankt den ehrenamtlichen Helfern, die sich wieder zur Freude der Vereinsjugend einsetzten und mit ihrem sportlichen und gesellschaftlichen Angebot Sozialverhalten vermittelten.

 

Dem Aufruf des TSV zur Eröffnung des Radweges Neckarsteinach-Schönau mit dem Fahrrad nach Neckarsteinach zu fahren, folgten am 5. Juli 2008 über 50 Mitglieder. Viele Teilnehmer trugen dabei ein TSV-T-Shirt und zeigten damit Flagge.

Die Abteilung Leichtathletik organisierte auf dem neuen Radweg einen 7,5 Km langen Straßenlauf mit Wertung in DLV Klassen und mit anschließender Siegerehrung mit den Bürgermeistern.

 

Der TSV Schönau erweitert sein Erste-Hilfe-Angebot um einen Defibrillator


und schult Übungsleiter und Interessierte Vereinsmitglieder im Umgang mit einem Defibrillator
Dr. Sönke Müller aus Neckargemünd, leitender Notarzt im Rhein-Neckar-Kreis, erklärt den Umgang mit dem sprachgesteuerten Defibrillator anschaulich und erläutert dessen Effektivität. Die Schulungsteilnehmer üben die Reanimation an Puppen, beginnend mit dem Ansprechen und Absetzen des Notrufs 112. Schon sechs Minuten Erste-Hilfe-Maßnahmen mit Herzdruckmassage und Beatmung im Verhältnis 30 zu 2 bei einem bewusstlosen Patienten zeigen, wie anstrengend so ein Einsatz sein kann. Auch die stabile Seitenlage wird noch einmal geübt. Dr. Müller ist ausgesprochen überrascht über das Übungsergebnis, er ist davon überzeugt, dass die regelmäßig durchgeführten Erste-Hilfe-Kurse im Verein für diesen Erfolg garantieren. Als leitender Notarzt hofft er auf weitere Nachahmer als Multiplikatoren insbesondere für das Steinachtal, um gerade hier die Erstversorgung im Notfall zu verbessern.


Der Defibrillator wird nun im TSV Vereinsheim für den schnellen Einsatz vor Ort stationiert.

Der TSV gratuliert Betty Heidler (Podest 1) zum WM-Gold im Hammerwurf in Osaka

und Christina Obergföll zum WM-Silber im Speerwurf

 

Ferienprogramm für Schönauer Kinder und Jugendliche:

Der TSV nahm am Freitag, den 3. August, im Rahmen des Ferienprogramms mit der TSV Kinderolympiade sowie Sport und Spiel teil.

SPORTANGEBOTE:

Kurzübersicht Sportangebote aller Abteilungen (Änderungen vorbehalten, der Abteilungsleiter gibt gerne Auskunft)

 

TSV Vereinsheim, fertiggestellt 2001 TSV Vereinsheim 2000

Wegbeschreibung zum TSV Vereinsheim auf dem Sportgelände "Oberes Tal" (nutzen Sie Googlemap. Eingabe: "Weinheimerstr. 45 69250 Schönau" und klicken Sie auf "Hybrid" die Sportanlage und Tennisanlage sind dann deutlich erkennbar)

 

IN EIGENER SACHE:

Senden Sie Anregungen, realisierbare Verbesserungsvorschläge, Wünsche, Kritik, Angebote, Interesse an ehrenamtlicher Mitarbeit, gerne auch Lob

zum Sportbetrieb, zu TSV-Veranstaltungen, zur Gestaltung der Homepage usw. an den 1. Vorsitzenden.

Wir sind an Ihrer Meinung sehr interessiert und nutzen sie gerne, um die Angebote für unsere Mitglieder noch attraktiver zu gestalten.

Gute Anregungen haben immer eine Chance im Verwaltungsrat besprochen zu werden und damit Einfluss auf das Vereins-Management zu nehmen.

Da wir zurzeit keine Jugendvertretung haben, ist unser Aufruf insbesondere an Jugendliche gerichtet.

E-Mail: vorstand@tsvschoenau.de

 

INFORMATIONEN:

Sportliche Highlights (u.a. intern. Hammerwerfen, DAMM)

neu beim TSV - Tanzsport

Zeltlager mit Sport und Spiel für die Vereinsjugend

Teilnahme am Ferienprogramm der Stadt Schönau

Kooperation Schule Verein

Jubiläen

Zu Ihrer Sicherheit Erste-Hilfe-Kurse für Übungsleiter

Besondere Aktivitäten

Toto Lotto Preis

Besuch aus Schweden

TSV Ausstellung in der Hühnerfautei

Eckdaten der TSV Vereinsgeschichte

Sponsoring

Infor zur Zusatz-Versicherung KFZ

Sport und Umwelt

Wichtiger Hinweis zu Links (Verweis auf Internetseiten anderer Anbieter)

Einzel- 36,-  , Familienbeitrag 62,-   , zusätzliche Beiträge Tennis und Tanzsport

TSV Bankverbindung

 

TSV Links

Wichtiger Hinweis zu den weiterführenden Links

Der TSV Schönau 1890 e.V. distanziert sich hiermit ausdrücklich von den Inhalten auf die auf verschiedenen Seiten dieser Homepage durch Links zu anderen Seiten im Internet geführt wird, denn für all diese Links stellen wir ausdrücklich fest, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung dieser Links und die Inhalte der mit Links verknüpften Seiten haben und dass wir uns deren Inhalte nicht zu Eigen machen.

Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage ausgebrachten Links, auch für die Seiten der Abteilungen. Matthias Köpfer 1.Vorsitzender

Veranstaltungskalender der Stadt Schönau http://www.stadt-schoenau.de/Veranst-2005.html

BSB Badischer Sportbund Nord e.V. http://badischer-sportbund.de/bsbka/iwebs/default.aspx

Sportkreis Heidelberg http://www.sport-in-bw.de/skhd/

 

ARAG Sportversicherung beim BSB http://www.arag-sport.de/de/

VBG Verwaltungs- und Berufsgenossenschaft http://www.vbg.de/service/kontakt.jsp

FM Finanzministerium Baden-Württemberg http://www.fm.baden-wuerttemberg.de/

 

Leichtathletikverbände http://www.tsvschoenau.de/La/la_seiten/linkliste.htm

Turngau Heidelberg http://www.turngau-heidelberg.de/

Bezirksliga Basketball http://www.bezirk1-bbw.de/

Vereine suchen http://www.Verein-Suche.com/

 

Sonstiges:

Die Hammerwurf-Wiese wird mit dem neuen Aufsitzrasenmäher (Diesel) gepflegt

 

Informieren Sie sich auch an den TSV-Aushängen im Schaukasten bei der Sparkasse

und im TSV Schaukasten auf der Sportanlage Oberes Tal

 

Die Mitgliedschaft des TSV im Deutschen Jugendherbergswerk kann bei Bedarf jährlich verlängert werden, der DJH-Ausweis ermöglicht den Teilnehmern einer Gruppenfahrt (Inland >4 ausland >10 Personen) den Aufenthalt in jeder Jugendherberge ohne gesonderte Mitgliedschaft der Reiseteilnehmer.

 

Die Mitstreiter im Verwaltungsrat

Ehrenvorsitzender, Ehrenmitglieder sowie Ehrenvorstandsmitglieder

Ehrenvorsitzender Günther Hammersdorf

Ehrenmitglieder Gerda Gärtner und Lore Krämer

Ehrenvorstandsmitglieder Philipp Krämer, Hans Rüger, Gerhard Heckmann, Gisela Carbon und Rosemarie Kern

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Vereinsführung Vorstand

1.Vorsitzender Matthias Köpfer, TSV Carl-Freudenberg-Str. 6, 69250 Schönau, Tel.: 06228-912693, e-mail: vorstand@tsvschoenau.de

2.Vorsitzender NN

Schriftführerin Alexandra Bauer

Kassen- und Mitgliederwart Heinz Kuhn, Friedrich-Ebert-Str. 18, 69250 Schönau, Tel.: 06228-2420, e-mail: hekuhn@t-online.de

Kassenprüfer Gabriele Völker und Wolfgang Lipp

Ehrenvorsitzender Günther Hammersdorf

Abteilungsleiter Basketball Klaus Ernst, Darsberger Str. 40, 692390 Neckarsteinach, Tel.: 06229-7225, e-mail: basketball@tsvschoenau.de

Stellv. Abt. Ltr. Dieter Fastner, e-mail: basketball@tsvschoenau.de

Beisitzer Markus Huhn Kontakt, Hauptstr. 43, 69250 Schönau, Tel.: 06228-911034, Fax: 0177994927086, e-mail: basketball@tsvschoenau.de

Abteilungsleiter Leichtathletik Jürgen Koessler Kontakt

Stellv.Abt.Ltr. Martina Sutter

Beisitzer Ernst Fath

Abteilungsleiterin Ski Ute Herion-Köpfer, Carl-Freudenberg-Str. 6, 69250 Schönau, Tel.: 06228-912693, e-mail: ski@tsvschoenau.de

Stellv.Abt.Ltr. und Beisitzer Heinz-Peter Heilmann

Abteilungsleiter TennisDr. Christian Compera, Am Schafbach 6, 69250 Schönau, Tel.: 06228-2252, e-mail: Christian_Compera@nexpress.com

Stellv.Abt.Ltr. NN

Beisitzer Gerhard Heckmann

Abteilungsleiter Turnen Jörg Niemzik, Panoramastr. 20, 69250 Schönau, Tel.: 06228-911065, e-mail: niemzik.senior@t-online.de

Stellv.Abt.Ltr. Jürgen Schlaback

Beisitzerin Carla Boxan

TSV Fahne

 


Für den erstmaligen Aufbau der TSV Homepage bedankt sich der TSV Schönau bei Herrn Markus Huhn. Die Abteilungen pflegen jew. ihre Rubriken selbst. Die Pflege der TSV Hauptseite und der Abteilung SKI übernimmt Matthias Köpfer. Über die allgemeine Verwantwortung des Verwaltungsrats des TSV Schönau hinaus zeichnen insbesondere die Abteilungsleiter verantwortlich. Die TSV homepage ist ausschließlich im Sinne der Vereinssatzung zu führen. Auffälligkeiten zum Inhalt unserer Homepage sollen möglichst per E-Mail an den 1. Vorsitzenden gemeldet werden. Auch bei Verweisen auf Internetseiten anderer Anbieter ist der TSV stets bemüht, im Sinne des Vereinsziels nur verlässliche und möglichst sichere Internetadressen anzugeben. Für den Inhalt anderer Anbieter kann keine Haftung übernommen werden (siehe wichtiger Hinweis zu Links).

Matthias Köpfer 1. Vorsitzender

Mathias Köpfer Download TSV Heft 2002

Sport stärkt Arme, Rumpf und Beine,
kürzt die öde Zeit,
und er schützt uns durch Vereine
vor der Einsamkeit.

(Joachim Ringelnatz)

 

SATZUNG
§ I
Name und Sitz
Der am 13.8.1890 gegründete Turnverein Schönau führt seit dem Jahr 1933 den
Namen Turn- und Sportverein Schönau 1890 e.V.
Der Verein hat seinen Sitz in Schönau bei Heidelberg. Er ist im Vereinsregister des
Amtsgerichts Heidelberg eingetragen.
Die Farben des Vereins sind blau/weiß.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Um die Lesbarkeit der Satzung zu verbessern, werden alle Personen in der
maskulinen Form angesprochen. Die Rechte und Pflichten für weibliche und
männliche Mitglieder sind jedoch identisch.
§ 2
Aufgaben und Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, durch Förderung
des Sports, insbesondere sportlicher Übungen und Leistungen der
heranwachsenden Jugend.
Hierzu dienen vor allem folgende Maßnahmen:
- Durchführung regelmäßiger Übungsstunden
- Durchführung von Sportveranstaltungen
- Teilnahme an Sportveranstaltungen
- Beteiligung an Verbandsrunden
Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Der Verein ist selbstlos
tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Vorstand kann bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer
Aufwandsentschädigung im Sinne von § 3 Nr. 26a EstG beschließen.
Vereinsämter sind Ehrenämter.
Der Verein übt parteipolitische Neutralität sowie religiöse und weltanschauliche
Toleranz.
§ 3
Verhältnis zu den Verbänden
Der Verein unterwirft sich den Satzungsbestimmungen und Ordnungen
(Rechtsordnung, Spielordnung, Disziplinarordnung usw.) des Badischen
Sportbundes und seiner Verbände.
§ 4
Mitgliedsarten und Stimmrecht
Der Verein gliedert sich in:
- Mitglieder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, ohne Wahl- und
Stimmrecht
- Mitglieder vom vollendeten 12. Lebensjahr bis zum vollendeten
18. Lebensjahr, mit Wahl- und Stimmrecht gemäß der Jugendordnung
- Ordentliche Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr bis zum vollendeten
18. Lebensjahr, wenn keine Jugendordnung besteht mit vollem Wahl- und
Stimmrecht
- Ordentliche Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, mit vollem Wahl- und
Stimmrecht
- Ehrenmitglieder, Ehrenvorstandsmitglieder und Ehrenvorsitzende, mit vollem Wahlund
Stimmrecht
§ 5
Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede männliche und weibliche Person werden.
Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Der Aufnahmeantrag eines
Minderjährigen muss von dessen gesetzlichem Vertreter unterzeichnet sein. Der
gesetzliche Vertreter ist jedoch nicht zur Stimmabgabe für den Minderjährigen
berechtigt.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung
des Antrags müssen die Gründe dem Antragsteller nicht bekanntgegeben werden.
Mit der Aufnahme unterwirft sich das Mitglied der Satzung des Vereins. Alle
Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und
die Beschlüsse der Vereinsorgane zu befolgen.
Alle Mitglieder des Vereins sind über den Badischen Sportbund unfallversichert. Der
Verein haftet den Mitgliedern gegenüber nicht für die aus dem Sportbetrieb
entstehenden Gefahren und Schäden.
Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern
und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu befolgen.
§ 6
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet:
- Mit dem Tod des Mitglieds
- Durch freiwilligen Austritt
- Durch Ausschluß aus dem Verein
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung
gegenüber einem Mitglied des Vorstandes. Die Erklärung kann auch elektronisch
erfolgen. Auf Verlangen ist die Erklärung schriftlich nachzuholen, der elektronische
Zugang ist jedoch nach Eingang der schriftlichen Erklärung für die Kündigungsfrist
maßgebend. Er ist nur zum Schluß eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.
Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat,
durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der
Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist
Gelegenheit zu geben, sich persönlich oder schriftlich vor dem Vorstand zu rechtfertigen.
Der Beschluss über den Ausschluß ist zu begründen und dem Mitglied mittels
eingeschriebenem Brief bekanntzugeben. Gegen den Ausschließungsbeschluss
steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die
Berufung muss innerhalb von einem Monat nach Zugang des
Ausschließungsbeschlusses beim Vorstand eingelegt werden. Ist die Berufung
rechtzeitig eingelegt, so hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die
Mitgliederversammlung zur Entscheidung über die Berufung einzuberufen.
Geschieht das nicht, gilt der Ausschließungsbeschluss als nicht erlassen.
Macht das Mitglied von dem Recht der Berufung keinen Gebrauch
oder versäumt es die Berufungsfrist:, so unterwirft es sich
damit dem Ausschließungsbeschluss mit der Folge, daß der Ausschluß nicht
gerichtlich angefochten werden kann.
Mitglieder, die mit einem Amt betraut sind, haben vor ihrem Ausscheiden alle
vereinseigenen Gegenstände, Schriftverkehr, Urkunden usw. dem Vorstand
auszuhändigen.
§ 7
Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe und Art der Beiträge
werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.
Ehrenmitglieder, Ehrenvorstandsmitglieder und Ehrenvorsitzende sind von der
Beitragspflicht befreit.
§ 8
Organe
Organe des Vereins sind:
- Der Vorstand
- Der Verwaltungsrat
- Die Mitgliederversammlung
§ 9
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem:
- 1.Vorsitzenden
- 2.Vorsitzenden
- Schriftführer
- Kassenwart
- Mitgliederwart
- Jugendleiter
Der 1. und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich
und leiten ihn nach Maßgabe der Satzung. Jeder hat Alleinvertretungsrecht.
Der 1. Vorsitzende oder bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende berufen den
Vorstand, den Verwaltungsrat und die Mitgliederversammlung ein und führen den
Vorsitz innerhalb dieser Organe.
Der 2. Vorsitzende ist in der Geschäftsführung ständiger Stellvertreter des 1.
Vorsitzenden. Beide überwachen die Tätigkeiten der Mitarbeiter.
Der Schriftführer hat alle laufenden Vereinsgeschäfte nach Weisung der Organe
selbständig zu erledigen. Er ist verpflichtet, an allen Sitzungen teilzunehmen und
über diese Protokolle zu führen. die von ihm und dem I. Vorsitzenden zu
unterzeichnen sind.
Der Kassenwart hat die Aufgabe, die Vermögensinteressen des Vereins
wahrzunehmen. Er ist für die gesamte Kassenführung verantwortlich.
Dem Mitgliederwart obliegt die Führung der Mitgliederkartei und der
Mitgliederbeitragsliste, sowie die Führung des Inventarverzeichnisses.
§ 10
Amtsdauer des Vorstandes
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren,
vom Tag der Wahl an gerechnet, gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl der Nachfolger
im Amt.
Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ist der verbleibende Vorstand
berechtigt, für die restliche Amtsdauer einen entsprechenden Nachfolger zu wählen.
§ 11
Der Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat besteht aus:
- Den Vorstandsmitgliedern (§ 9)
- Den Abteilungsleitern
- Einem Beisitzer je Abteilung
- Den Ehrenvorsitzenden
Die Abteilungsleiter und die Beisitzer sollen in der jeweiligen Abteilung gewählt
werden. Der gesamte Verwaltungsrat wird durch die Mitgliederversammlung für die
Dauer von drei Jahren bestätigt. Er bleibt bis zur Bestätigung eines neuen
Verwaltungsrates im Amt.
Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien des Vereins. Er berät über die
Errichtung und Auflösung der Abteilungen, genehmigt Abschlüsse von Verträgen,
entscheidet über das Vermögen usw.
Die Sitzungen des Verwaltungsrates werden vom I. Vorsitzenden, oder bei dessen
Verhinderung vom 2. Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal im Jahr
einberufen. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder
anwesend ist. Beschlüsse erfordern Stimmenmehrheit. Die Sitzungen sind
vertraulich.
§ 12
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vereinsmitgliedern, die das
18. Lebensjahr vollendet haben. Sie sind stimmberechtigt und wählbar.
Jüngere Mitglieder können an der Versammlung teilnehmen, üben ihr Stimm- und
Wahlrecht jedoch gemäß der Jugendordnung (§16) aus. Falls keine Jugendordnung
besteht, gelten Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr als ordentliche
Mitglieder mit vollen Wahl- und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Der 1. Vorsitzende oder bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende sollen jedes
Jahr, spätestens im Monat Juli, eine Mitgliederversammlung einberufen. Die
Einberufung erfolgt durch Veröffentlichung im örtlichen Mitteilungsblatt und Aushang
im TSV Schaukasten), mindestens zehn Tage vor dem angesetzten Termin und
unter Angabe der Tagesordnungspunkte.
Die vom Vorstand zu beschließende Tagesordnung soll enthalten: Jahresbericht des
Vorstandes und der Abteilungen
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Verwaltungsrates (einschließlich Vorstand)
- Neuwahlen
- Satzungsänderungen
- Anträge
- Verschiedenes
Anträge zur Tagesordnung müssen dem 1.Vorsitzenden spätestens drei Tage vor
der Mitgliederversammlung vorgelegt werden. Ausgenommen hiervon sind
Dringlichkeitsanträge, die mit dem Eintritt von Ereignissen begründet werden, die
nach Ablauf der Antragsfrist eingetreten sind.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefaßt.
Für Satzungsänderungen ist eine 3/4 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten
Mitglieder erforderlich.
Die Entlastung des Vorstands erfolgt unter dem Vorsitz eines von der Versammlung
zu benennenden Mitglieds.
Die Wahl des 1.Vorsitzenden wird durch einen zu benennenden Wahlausschuß
durchgeführt. Die Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder -außer dem Jugendleiterwird
nach erfolgter Wahl des 1.Vorsitzenden von diesem geleitet.
Der 1. und der 2.Vorsitzende werden geheim gewählt. Gewählt ist, wer im ersten
Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt.
Falls keiner der Kandidaten mehr als die Hälfte der Stimmen auf sich vereinigen
kann, wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt, bei dem die einfache Mehrheit
entscheidet. Die übrigen Vorstandsmitglieder können per Akklamation gewählt
werden.
Vorstandsmitglieder können durch die Mitgliederversammlung vorzeitig abgewählt
werden. Dem Jugendleiter kann die Bestätigung entzogen werden.
§ 13
Außerordentliche Mitgliederversammlung
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom 1.Vorsitzenden oder bei
dessen Verhinderung vom 2.Vorsitzenden einzuberufen,
wenn:
- dringende Entscheidungen von besonderer Tragweite
zu treffen sind
- mindestens 2/3 der Verwaltungsratsmitglieder eine
solche verlangen
- mindestens 1/10 der Mitglieder unter Angabe des
Grundes eine solche Versammlung beantragen
Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die Bestimmungen nach
§ 12 entsprechend.
§ 14
Kassenprüfer
Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von drei Jahren zwei Kassenprüfer.
Sie bleiben jedoch bis zur Neuwahl der Nachfolger im Amt.
Den Kassenprüfern ist das gesamte Rechnungsmaterial zur Verfügung zu stellen.
Hierüber ist in der jährlichen Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten. Die
Kassenprüfer sind auch zu außerordentlichen Kassenprüfungen -auf Antrag des
Vorstandes- befugt.
§ 15
Abteilungen
Die Durchführung des Sportbetriebes ist Aufgabe der einzelnen Abteilungen.
An der Spitze steht der Abteilungsleiter. Er ist an die Beschlüsse des
Verwaltungsrates und der Mitgliederversammlung gebunden.
In allen sport- und spieltechnischen Angelegenheiten und den damit unmittelbar
verbundenen Aufgabengebieten innerhalb des Fachverbandes entscheidet der
zuständige Abteilungsleiter selbständig.
§ 16
Jugendordnung
Die Mitwirkung der jugendlichen Mitglieder am Vereinsgeschehen wird in einer
besonderen Jugendordnung geregelt. Die Jugendordnung wird nicht
Satzungsbestandteil. Falls keine Jugendordnung besteht, gelten die Mitglieder ab
dem vollendeten 16. Lebensjahr als ordentliche Mitglieder mit vollem Wahl- und
Stimmrecht.
§ 17
Ehrungen
Ehrungen erfolgen gemäß der Ehrenordnung. Die Ehrenordnung ist kein Bestandteil
der Satzung.
§ 18
Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck ein- berufenen
Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Auflösung hat zu erfolgen, wenn
3/4 aller stimmberechtigten Mitglieder dafür stimmen. Sofern 3/4 der
stimmberechtigten Mitglieder nicht anwesend sind, muss eine weitere
Mitgliederversammlung einberufen werden. Dann entscheiden 3/4 der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder.
Im Fall der Auflösung bestimmt die Mitgliederversammlung zwei Liquidatoren, die
die Geschäfte des Vereins abzuwickeln haben.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall gemeinnütziger Zwecke fällt das
Vermögen des Vereins an die Stadt Schönau, die es ausschließlich und unmittelbar
zur Förderung der im Verein betriebenen Sportarten im Rahmen des Schulsports in
Schönau gemeinnützig zu verwenden hat.
Diese Vereinssatzung wurde am 11. Juni 2010 durch die Mitgliederversammlung
genehmigt und am 16.08.2011 unter Nr. 310 beim Amtsgericht-Registergericht
Heidelberg eingetragen.
Schönau, den 21. April 2011 Matthias Köpfer
1.Vorsitzender